Kassenleistungen

Ab Pflegegrad 1 haben Sie bei den Kassen einen Anspruch von 125,-€ im Monat an Entlastungsleistungen zur Verfügung. Um entweder haushaltsnahe Dienst- oder Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Meine Dienste werden bei den Kassen mit 35,-€ pro Stunde berechnet.
Somit können Sie 3 Stunden im Monat für Sie zur Entlastung nutzen. Je höher der Pflegegrad, um so mehr finanzielle Unterstützung bekommen Sie dazu.

Private Abrechnung

Private Leistungen können selbstverständlich jederzeit dazu gebucht werden.
Der Preis  beträgt hier 40,-€ pro Stunde.

Anfahrtskosten werden mit € 0,30 pro Kilometer berechnet.

Meine Leistungen erfolgen auf selbstständiger Basis. Gem. Umsatzsteuerbefreiung, nach § 19 Abs. 1 UstG, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Möchten Sie eine persönliche Beratung zu diesem Thema oder Sie haben andere Fragen zur Betreuung Ihrer Angehörigen, dann vereinbaren Sie gern ein erstes kostenlosen Gespräch mit mir.